das sollte man dazu wissen

Der seit 15.11.2011 (in der Version von Januar 2013) veröffentlichte Fragenkatalog wirft jedoch selbst eine Menge Fragen auf:
  • So muß lt. Musterantwort der Rudergänger mal fachlich qualifiziert sein und mal nicht (Fragen 80 und 214),
  • nach einem Zusammenstoß die Unfallstelle nicht unbedingt gegen etwa darauf zusteuernde Berufsschiffahrt abgesichert werden (Frage 70),
  • Rettungsmittel angeblich alle 2 Jahre gewartet werden (ist eine Soll-Regel, Frage 67),
  • und die Geschwindigkeit bei verschiedenen Fragen reduziert werden ganz egal mit welcher man gerade fährt; das kann bei Seitenwind recht gefährlich werden (falsch 36, 61, 155, 197, 249, richtig 237).
  • Immer noch sprachlich fehlerhaft wird von rechts- und linksdrehenden Propellern in Zusammenhang mit dem Radeffekt gesprochen wenn rechts- und linksgängige Propeller gemeint sind (Fragen 41, 44, 45 und 48, da lohnt ein Blick ins Buch, etwa bei Overschmidt-Gliewe). Dies war in der alten Version des Sbf See korrekt, jetzt ist es in beiden Versionen falsch. Daran ändert auch der im Wassersport gängige Slang nichts.

    Wissen sollte man aber Folgendes:

    In Frage 141 begegnet einem Segler ein Fahrzeug mit Topp- und Seitenlichtern, gemeint ist ein Nicht-Kleinfahrzeug, dem der Segler auszuweichen hätte. Der Fragestellung nach könnte es sich aber auch um ein Kleinfahrzeug mit Motorantrieb handeln wenn das Topplicht auf gleicher Höhe mit den auseinanderliegenden Seitenlichtern geführt wird (§3.13 Nr. 1 BSchStrO, siehe Bild links). In dem Fall muß das Kleinfahrzeug unter Motor ausweichen, Musterantwort d wäre richtig.

    In Frage 187 ist ein Segler auf Vorwindkurs A nachts einem von backbord querab aufkommenden Segler B (angeblich) ausweichpflichtig, weil der Segler auf Vorwindkurs nicht erkennen kann, ob das (angeblich) von luv kommende Fahrzeug sein Segel auf Steuerbord führt.
    Segelfahrzeuge führen ihre Segel auf der windabgewanten Seite, also in Lee. Ein Kollisionskurs von links mit einem Segler auf Vorwindkurs ist nur denkbar, wenn das aufkommende Fahrzeug sein Großsegel an Backbord führt. Die Segelstellung beider Boote ist für den Segler auf Vorwindkurs mithin eindeutig, er ist ausweichpflichtig, weil die Segelstellung unterschiedlich ist und er den Wind von Bb hat. Das Ergebnis ist dasselbe, die Begründung aber eine andere.

    Anders sieht das für das von links auf Kollisionskurs liegende Segelboot B aus, das in der beschriebenen Situation sein Segel in Lee, also auf Backbord führen muß. Es kann im Dunkeln nämlich nicht erkennen, ob das rechterhand liegende Boot A sein Segel an Steuerbord, mithin an unterschiedlicher Seite führt und daher ausweichpflichtig wäre, oder ob es sein Segel ebenfalls an Backbord führt, dann muß das Luv-Boot ausweichen. In dem Fall stellt sich dann die Frage: Welches Boot ist näher am Wind? In der beschriebenen Situation, in der sich B von querab nähert, ist das weder objektiv eindeutig noch subjektiv von den Beteiligten erfassbar.

    Mit anderen Worten: Die Frage ist denkbar ungeschickt formuliert, bei unklarer Situation muß man eh alles tun, damits nicht kracht, also ausweichen. Für die Prüfung gilt: richtige Antwort auswendig lernen, beim Sbf See wird diese Frage gar nicht mehr gestellt.

    Stabilitätskurve Jollen / Kielyachten Auch die Fragen 263 und 264 Veränderung des aufrichtenden Kraftmoments sind mißverständlich, denn in den beiden Fragen wird Verschiedenes unter "kritischem Winkel" verstanden: In 263 bei Jollen ist damit der Winkel des maximalen Kraftmoments gemeint, in 264 stattdessen der bei dem sich Kielyachten nicht mehr von selbst aufrichten (also Kraftmoment=0, Auslenkung über 120°, siehe Kurven rechts).

    Nach wie vor falsch ist die angeblich richtige Musterantwort a zu Frage 282: Bei aufgeholtem Schwert auf Vorwindkurs vermindert sich die Gefahr der Kenterung bei einer Patenthalse nicht, sondern erhöht sich selbstverständlich weil der seitliche Wasserwiderstand, der auf das Schwert stabilisierend einwirkt, wegfällt; die Jolle wird deutlich kibbeliger.


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